Les 3 Vallées

Winterreifen und Schneeketten: welche Regelungen Sie kennen müssen

Jeden Winter ist eine bestimmte Ausrüstung vorgeschrieben, um sich in den Bergen fortzubewegen. Winterreifen, Schneeketten oder Schneesocken: entdecken Sie die gesetzlichen Vorschriften und praktische Tipps, um mit allen nötigen Sicherheitsvorkehrungen auf verschneiten Straßen zu fahren.

Aktualisierung der Vorschriften durch Gemeindeverordnung vom 5. Februar 2026. Je nach Wetterbedingungen können Schneeketten für die Zufahrt zu den Skigebieten verpflichtend werden. Schneesocken werden nicht akzeptiert. Zudem kann die Missachtung der Verordnung mit einem Bußgeld geahndet werden. Gemeindeverordnung ansehen

Muss man immer Schneeketten bereithalten?

✅ Ja, man muss Schneeketten besitzen. In der Winterzeit sind zwei Regeln zu beachten.

  1. Vom 1. November bis zum 31. März sind Sie verpflichtet, Ihr Fahrzeug mit Winterreifen auszustatten bzw. Schneeketten oder Schneesocken bereitzuhalten, um im gesamten Departement Savoie fahren zu dürfen.
  2. Die Behörden können den Einsatz von Schneeketten jederzeit fordern, insbesondere bei starken Schneefällen oder für den Zugang zu den Skistationen.

👉 Schlussfolgerung: selbst mit Winterreifen kann Ihnen der Zugang zu bestimmten Straßen verweigert werden, wenn Schneeketten verpflichtend werden und Sie keine besitzen.

Das richtige Verhalten im Winter

🚗 Mietfahrzeuge

Mietfahrzeuge sind nicht immer mit Winterreifen und Schneeketten ausgestattet: vor der Abfahrt ist eine Überprüfung dringend geboten.

❄️ Winterreifen: was man wissen muss

Nur 3PMSF-Reifen werden als mit den abnehmbaren Antirutschvorrichtungen (Schneeketten und Schneesocken) gleichwertig anerkannt. Der Kauf und die Nutzung anderer Arten von Schneereifen bleiben möglich, aber die Nutzer müssen in diesem Fall auch abnehmbare Antirutschvorrichtungen bereithalten.

🚨 Winterreifen und Schneeketten: Was Sie wissen müssen. Mehr dazu

12-02-2026 11:20 - 🔴 Extremely high avalanche risk (5/5): please stay alert when travelling.